Ab ins Gefängnis wegen SMS
Und heute wieder ein Fall von “andere Länder, andere Sitten”. Erst vor kurzem berichteten wir, dass ein britisches Pärchen im Emirat Dubai die Haftstrafe droht. Der Grund war ganz banal: Sie hatten sich in der Öffentlichkeit geküsst.
Nun schwirrt ein anderer Fall durch die Medien. Ein indisches Paar hatte sich Textnachrichten mit sexuellem Inhalt geschrieben. Aufgrund dieser anzüglichen SMS müssen beide Partner nun für jeweils drei Monate ins Gefängnis. Das hat ein Berufungsgericht des Emirat Dubais gestern entschieden.
Tatbestand sündiger Handlungen
Feuchte Küsse in der Öffentlichkeit sind in Dubai verboten. Ebenso wie außerehelicher Sex. Auch lüsterne SMS scheinen ab sofort zu diesem Verbot zu gehören. So sieht es zumindest das Gericht.
Die Textnachrichten der beiden Flugbegleiter erfüllen den Tatbestand der “Erzwingung sündiger Handlungen”. Das Gericht hat nach islamischem Recht entschieden. Der Fall ging bereits in Berufung. Das Strafgericht hatte zuvor härter geurteilt und beide für jeweils sechs Monate verurteilt. Das Berufungsgericht kürzte das Urteil immer noch auf jeweils drei Monate.
Wie es dazu kam
Fragt sich, wieso solche Textbotschaften überhaupt vor Gericht landen. Auch dafür gibt es eine Erklärung. Der Ex-Mann der 42-jährigen Flugbegleiterin hatte von den SMS mitbekommen. Da er sich gerade mit seiner Ex-Frau vor Gericht um das Sorgerecht der Kinder stritt, spielte er den Behörden die anzüglichen SMS zu.
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Oh Gott, wegen paar “verführerische” SMS gleich ins Gefängnis. Aber in Dubai ist ja auch alles etwas “altmodisch”, da dürfen Frauen sowas nicht
Der Schachzug vom Ehemann war zwar etwas ungefähr, aber naja… Würde es umgekehrt sein (Frau macht Mann fertig) wäre wahrscheinlich wieder Riesen Medienauflauf.