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Arbeitsvisa in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate stellen einen global sehr bedeutenden Wirtschaftsstandort mit einem herausragendem Wachstumspotential dar. Daher streben immer mehr ausländische Arbeitnehmer ein Dienstverhältnis in den VAE an. Aufgrund des ausgeprägten wirtschaftlichen Potentials entsenden zudem fortwährend ausländische Firmen bzw. Unternehmen firmeneigene Arbeitskräfte in die Vereinigten Arabischen Emirate, um dort langfristig zu arbeiten.

Symbolbild Arbeitsvisa in den VAE © Bildagentur PantherMedia Rawpixel

Symbolbild Arbeitsvisa in den VAE © Bildagentur PantherMedia Rawpixel

Entsprechend delegieren ebenso zunehmend deutsche Arbeitgeber Beschäftigte in die Vereinigten Arabischen Emirate. Im Rahmen dieser sogenannten “ Entsendung eines Arbeitnehmers“ sind zwingend spezifische Regelungen des geltenden emiratischen Arbeitsrechts einzuhalten. Dieses umschließt eine umfassende Reglementierung bezüglich von Aufenthaltsrecht und den Arbeitsvisa in den VAE. So darf ein individuelles Arbeitsverhältnis nie in Verbindung mit einem Visa für Besucher- bzw. Touristen aufgenommen werden.

Beschäftigungsverhältnis folgt den Bestimmungen des landesspezifischen “ Labour Law“

Daher orientiert sich die Ausgestaltung des Entsendungsvertrages sowie die damit verbundenen erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld der Arbeitsaufnahme, kompromisslos an den rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Entsendungsstaates. Primär müssen dabei explizit zahlreiche soziale, arbeits- und steuerrechtliche Aspekte und das Visa berücksichtigt werden.

Das Arbeitsgesetzbuch ( Labour Law- LL ) der VAE setzt sämtliche Gesichtspunkte der Beziehung zwischen Arbeitgeber und dessen Beschäftigten rechtlich fest. Gemäß dieser Regelung wird zwischen ausländischen und einheimischen Arbeitgebern differenziert.

Parallel dazu ist das Arbeitsverhältnis bei einheimischen Unternehmen an dieses Labour Law sowie das diesbezügliche Visa für die VAE verbindlich gebunden. In der Regel besitzen Arbeitsvisa in den VAE eine Gültigkeit von 1 bis 3 Jahren.

Arbeitsaufnahme bei ausländischen und inländischen Firmen

Demnach erfordert die Arbeitsaufnahme bei allen Firmen in den VAE unbedingt eine Genehmigung des “ Ministry of Labour and Social Affairs“ ( MOLAS ). Die zuständige Behörde erteilt die “ work permit“ ( Arbeitserlaubnis ) in Form der “ Labour Card“.

Das Erhalten des Dokumentes ist an umfangreiche Voraussetzungen gebunden, welche unter allen Umständen von dem potentiellen Arbeitnehmer zu erfüllen sind. Bedeutend hierbei ist insbesondere die Absolvierung eines genormten Gesundheitstestes in einem staatlichen Krankenhaus. Im Nachgang dieser umfassenden Untersuchung erhalten Beschäftigte eine “ Health Card“.

Ergänzend gilt es gültige Papiere, lückenlose Qualifikationsunterlagen sowie den persönlichen Arbeitsvertrag vorzulegen. Eine Arbeitsaufnehme, die vermeintlich durch ein Tourist- oder Besuchervisum gestützt wird, ist unzulässig. Ein derartiges Vorgehen kann rechtlich geahndet werden und ist deshalb mit diversen negativen Sanktionen verknüpft.

Der Arbeitsvertrag bei dem Beschäftigungsverhältnis ausländischer Arbeitgeber ist in offizieller zweisprachiger Ausführung durch das “ Ministry of Labour and Social Affairs“ ( MOLAS ) zu unterschreiben. Selbiger wird umgehend bei dem zuständigen “ Labour Department“ registriert.

Nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis folgt die Antragsstellung eines “ Employment Visums/ Residence Visums“ ( Aufenthaltsgenehmigung ). Im Zuge der Beantragung und der Ausstellung sind verschiedene Gebühren bei den einzelnen Behördenstellen zu entrichten. Die in diesem Kontext anfallenden Kosten variieren bezüglich ihrer betreffenden Höhe. Die festgesetzten Gebühren unterliegen ständigen Modifikationen und werden dementsprechend laufend neu angepasst. Die Kosten fallen sowohl einmalig im Rahmen der unmittelbaren Erteilung als auch anlässlich einer Verlängerung der Arbeitserlaubnis an.

Die Antragsstellung der “ work permit“ ist mit einem formalen Standardvorgang gleichzusetzen. Somit kann diese optional durch einen lokalen Partner oder eine Service –Organisation ausgeführt werden.

Gesetzliche Arbeitszeiten

Das Labour Law legt eine tägliche maximale Arbeitszeit von 8 Stunden fest. Allerdings ist in den Branchen des Einzelhandels sowie des Hotel –und Gastronomiegewerbes eine tägliche Arbeitsdauer von bis zu 9 Stunden rechtlich zulässig. Gleichzeitig darf das wöchentliche Arbeitsvolumen von 48 Stunden generell nicht überschritten werden.

Im Rahmen des Fastenmonats Ramadan verkürzen sich die normalen Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer um 2 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Dieses Gesetz greift sowohl bei Muslimen als auch bei Nicht – Muslimen.

Medizinische Versorgung

Laut gesetzlicher Richtlinien sind Arbeitgeber derzeit verpflichtet ihren Beschäftigten eine medizinische Versorgung zu ermöglichen.

Demnach geht diese in Relation zum deutschen Gesundheitsystem rudimentäre medizinische Grundversorgung, mit der Aushändigung der “ Health Card“ einher. Daher kann mit Hilfe der Karte lediglich die Versorgung in Krankenhäusern in Anspruch genommen werden. Ambulante Behandlung in stationären Praxen und vielzähligen modernen Kliniken deckt die Karte nicht ab.

Deswegen empfiehlt sich für europäische Angestellte der Abschluss einer privaten Krankenversicherung bzw. diese weiterlaufen zu lassen, um eine adäquate Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Alternativ sind in den VAE lokale Anbieter für Krankenversicherungen ansässig, bei denen wahlweise Verträge abzuschließen sind.

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