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Flug nach Dubai zu spät oder sogar ausgefallen? Fluggastrechte immer einfordern!

Kommt der Flieger für den Flug nach Dubai zu spät? Fällt ein Flug vielleicht sogar vollständig aus? Sind Sie mit dem Service an Bord unzufrieden und mussten Sie auf Ihrem Weg in den Urlaub oder der Geschäftsreise eklatante Abstriche hinnehmen? Bei diesen Problemen im Zusammenhang mit Ihrem Dubaiflug können Sie eine Entschädigung vom Flugunternehmen verlangen. Das Problem: Viele Airlines zahlen die Entschädigung nicht freiwillig.

Wann gibt es eine Entschädigung?

Haben Sie Ihren Flug nach Dubai gebucht, Ihr Ticket erhalten und freuen sich auf den bevorstehenden Urlaub oder die Geschäftsreise?

Dann ist die Enttäuschung groß, wenn es zu einer Umlegung, Planänderung, einem Wegfall oder einer Verspätung kommt. All dies sind Abänderungen des ursprünglich geschlossenen Vertrags mit der Airline. Da haben Sie schlussendlich grundsätzlich auch das Recht, für diese Änderungen und Abweichungen eine entsprechende Entschädigung zu verlangen, die den Verhältnissen gegenüber angemessen ist.

Fluggastrechte in der EU

Die Fluggastrechte gelten für alle Passagiere der Flüge, die in der EU angetreten werden oder in Zusammenhang mit einer Fluggesellschaft der EU stehen. In folgenden Fällen greifen die Fluggastrechte:

  • Ãœberbuchung und in der Folge eine Nichtbeförderung
  • grobe Verspätungen
  • Annullierungen

Quelle: europa.eu

Jeder Passagier hat im Falle der Überbuchung einer Maschine das Recht, den vollen Ticketpreis zurückzuverlangen sowie die frühestmögliche Beförderung anzutreten. Zudem besteht die Option, zu einem Wunschtermin zum entsprechenden Zielflughafen befördert zu werden.

Flughafen | © Bildagentur PantherMedia / photographyMK

Flughafen | © Bildagentur PantherMedia / photographyMK

Entschädigung und Zahlungen in der Übersicht

Folgende pauschalisierte Leistungen müssen von einer Fluggesellschaft in der Regel gezahlt werden, wenn es zu einer Nichtbeförderung kommt:

  • für Strecken unter 1.500 km = 250 Euro,
  • Strecken zwischen 1.500 km und 3.500 km = 400 Euro,
  • Strecken über 3.500 km = 600 Euro.

Auch wenn es zu einer Annullierung kommt, bleiben diese Ansprüche auf Zahlung der Ausgleichsleistung bestehen. Haben Sie diese nun eingefordert und keine Reaktion auf Ihre Forderung erhalten, gilt es nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Suchen Sie sich die Unterstützung eines starken Partners.

So können Sie zum Beispiel bei bekannten Anbietern wie Flightright gebührenfrei Ihren Anspruch auf eine Rückzahlung prüfen. Sie erhalten in wenigen Augenblicken eine verbindliche Auskunft und können sich sogleich mit diesem Unternehmen in Verbindung setzen. Halten Sie für diese Abfrage Ihre Flugnummer und das Datum des betreffenden Flugs bereit. Sie finden diese Flugnummer direkt auf Ihrem Ticket.

Tipp

Sie haben immer die Chance, bis zu 3 Jahre rückwirkend Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei seriösen Anbietern wird grundsätzlich kostenlos Ihr Rechtsanspruch geprüft und nach positiver Prüfung eine Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte angestrebt. Im Endeffekt finanziert sich das Unternehmen über eine 25-prozentige Provision zzgl. Mehrwertsteuern; wie man das bei unserem Beispielanbieter sehen kann.

Flug gestrichen | © Bildagentur PantherMedia / Steffen Eichner

Flug gestrichen | © Bildagentur PantherMedia / Steffen Eichner

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung?

Geht eine Annullierung auf Unwetter oder äußere Einflüsse zurück (die eine Airline nicht beeinflussen kann), erlischen auch Ihre Anrechte auf eine Entschädigung, selbst wenn ein Flug annulliert wird. Anders sieht der Fall aus, wenn eine Fluggesellschaft sich nicht entsprechend auf die Witterungsbedingungen vorbereitet hat.

Starten andere Flieger pünktlich und fehlt zum Beispiel das notwendige Enteisungspräparat, um auch bei widrigen Temperaturen sicher zu starten oder zu landen, liegt dieser Mangel in der Verantwortung eines Unternehmens. Sie haben in diesem Fall das Recht auf eine Entschädigung. Kommt es zu einer Annullierung aufgrund eines Streiks, steht Ihnen in der Regel keinerlei monetäre Entschädigungen zu. Doch haben Sie als Passagier den Anspruch auf Versorgung und einem alternativen Transport zum gewünschten Ziel.

Welche Entschädigung bei Verspätung?

Kommt es zu einer dreistündigen Verspätung des Flugs, haben Sie wiederum die Chance, eine Entschädigung bis zu 600 Euro geltend zu machen. Eine Ausnahme bilden so genannte außergewöhnliche Umstände, die eine Airline nicht beeinflussen kann. Ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Sie das Recht auf eine Verpflegung. Zudem sollten Sie die Gelegenheit bekommen, via Mail oder Telefon mit Ihren Angehörigen in Kontakt zu treten.

Kommt es zu einem Abflug erst am nächsten Tag, ist die Airline verpflichtet, Ihnen eine Unterkunft zu stellen und für das Hotel zu zahlen. Wir raten Ihnen dazu, sich vor Ort die Verspätung bestätigen zu lassen. Erhalten Sie eine Ablehnung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung, so sollten Sie Kontakt mit der zuständigen Schlichtungsstelle aufnehmen oder aber direkt Kontakt zu einem Unternehmen suchen, das Ihre Rechte mit Nachdruck geltend macht.

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