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Visum für Dubai

Einreisebestimmungen für Dubai

Wenn Sie eine Reise nach Dubai planen, empfiehlt es sich bereits im Vorfeld, die Einreisebestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate genaustens zu studieren. Denn nicht immer ist die Ausstellung eines Visums direkt bei Ankunft von den dortigen Behörden möglich. Dieser Umstand hängt nicht nur von Ihrer Nationalität ab, sondern auch von dem Zweck Ihres Besuches sowie Ihrer Aufenthaltsdauer. Damit Ihnen also im schlimmsten Fall nicht gar die Einreise verweigert wird, gilt es sich im Folgenden über diese Faktoren genaustens zu informieren.

Symbolbild VISA © Bildagentur PantherMedia Melpomene

Symbolbild VISA © Bildagentur PantherMedia Melpomene

Ein Visum für Dubai beantragen

Die Beantragung eines Visums für Dubai gestaltet sich dank internationaler Abkommen meist leichter als gedacht. In den meisten Fällen erhalten Touristen für eine maximale Aufenthaltsdauer von 60 Tagen ihr Visum bereits ganz unkompliziert bei Ihrer Einreise. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie einen Reisepass vorlegen können, der am Einreisetag noch mindestens sechs weitere Monate gültig ist. Auch sollte ein Bürge, zum Beispiel in Form des Reisevernstalters, vorgewiesen werden können. Alternativ kann man sich auf diversen Seiten ein Visum beantragen.

Personengruppen, welche es zum Arbeiten nach Dubai verschlägt, sollten vor ihrer Einreise ein Arbeitsvisum beantragen. Hier sollten Ihnen Ihr Bürger, d. h. das Unternehmen, bei dem Sie tätig werden, behilflich sein. Sofern Sie sich schon in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten, sollten Sie vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit einen Statuswechsel Ihres bestehenden Visums beantragen.

Bürgerinnen und Bürger aus diesen Ländern erhalten ihr Visum direkt bei ihrer Ankunft

Derzeit sind es 48 Länder, dessen Bürger ihr Visum für Dubai für eine Maximaldauer von 90 Tagen direkt bei ihrer Ankunft vor Ort beantragen können.
Zu diesen Ländern gehören:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich und die Benelux-Staaten, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.

Dazu benötigen Sie Ihren Reisepass, der bei Ihrer Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Bitte beachten Sie, dass es bei dieser Art des Visums nicht möglich ist, die Aufenthaltsdauer zu verlängern.

Außerdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger der folgenden Länder ein Visum von 30 Tagen unmittelbar bei ihrer Ankunft:

Andorra, Australien, Brunei, China, Großbritannien, Hongkong, Irland, Japan, Kanada, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Russland, San Marino, Singapur, Südkorea, die USA sowie Vatikanstadt.

Auch in diesem Fall benötigen Sie Ihren Reisepass, der bei Ihrer Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Anders als bei den zuvor genannten Ländern ist es den Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten jedoch möglich, ihr Visum für eine Maximaldauer von 60 Tagen zu verlängern. Es handelt sich dabei um ein Mehrfachvisum, d. h. es steht Ihnen frei diese Aufenthaltserlaubnis zu benutzen, auch wenn Sie sich außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate aufhalten. Die Tage außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate werden Ihnen von der 40-tägigen Visumslaufzeit abgezogen.

Infografik: Die mächtigsten Reisepässe der Welt | Statista Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem soeben beschriebenen Visatypen um ein Touristenvisum, bzw. um ein Besuchervisum handelt. Als Bürgen benötigen Sie dafür ein Hotel, einen Reiseveranstalter oder einen Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate.

Arbeiten in Dubai

Sie wurden von Ihrem Unternehmen in die Vereinigten Arabischen Emirate entsandt oder wollen zukünftig für ein Unternehmen in Dubai arbeiten? In jenem Fall benötigen Sie ein Arbeitsvisum, dessen Grundlage wiederum der Reisepass ist, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. In aller Regel sollte Ihnen bei der Beantragung des Arbeitsvisums jedoch Ihr Bürge, d. h. das Unternehmen, in dem Sie arbeiten werden, behilflich sein.

Sie sind bereits in Dubai und wollen demnächst bei einem Unternehmen in Dubai arbeiten? In diesem Fall sollten Sie einen Statuswechsel Ihres bereits bestehenden Visums beantragen. Eine Alternative dazu wäre auch aus den Vereinigten Arabischen Emiraten auszureisen und später wieder einzureisen.

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