Alkohol

Alkohol
Muslime – das gilt auch für deutsche Muslime – können nach den örtlichen Gesetzen bei Alkoholkonsum mit 80 Stockhieben bestraft werden. Ausländer machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie in der Öffentlichkeit alkoholisiert auffallen.
Autofahren unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten, es herrscht eine 0,0 Promille Grenze. Der Konsum von Alkohol in Hotelbars und Restaurants ist dagegen für Touristen erlaubt.
Wer in Dubai wohnt (ortsansässig ist) und Alkohol für den privaten Gebrauch erwerben möchte, der muss eine gültige Alkohollizenz besitzen. Diese Lizenz sollte selbst dann mitgeführt werden, wenn man (als Nicht-Tourist) nur ein Bier trinken geht in einem Restaurant. Die Lizenz erhalten selbstredend nur nicht-muslimische Ausländer. Wer ohne Lizenz – unter den oben genannten Voraussetzungen – Alkohol trinkt kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft werden.
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Artikelbild: © panthermedia.net Z Jan
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