Neues Doppelbesteuerungsabkommen
Nachteil durch neues DBA
Am 01.07.2010 wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Deutschland unterzeichnet. Welche Auswirkungen das Abkommen auf die Besteuerung hat. Das von den Außenministern beider Länder unterzeichnete DBA hat Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2009. Es wurde von der Freistellungsmethode umgestellt auf die Anrechnungsmethode. Das ist die größte Änderung bei dem neu unterzeichneten Abkommen.
Doppelbesteuerung vermeiden
Das Doppelbesteuerungsabkommen, oder formal auch als Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bezeichnet, ist ein Vertrag zwischen Deutschland und den VAE. In dem Abkommen wird geregelt, wie Arbeitnehmer und Unternehmen besteuert werden die in beiden Ländern tätig sind und dort Einkünfte erzielen. Es soll vermieden werden, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das alte DBA-Abkommen folgte der Freistellungsmethode. Dabei war es möglich, dass der deutsche Steuerpflichtige in Deutschland von der Besteuerung freigestellt war. Da in den VAE keine Steuer erhoben wurde, war dies ein enormer Vorteil.
Nachteil durch neues DBA
Das neue Abkommen folgt nun jedoch der Anrechnungsmethode. Wenn (nach Art. 14) das Recht der Besteuerung den Arabischen Emiraten zugesprochen wird, ist der Arbeitnehmer gleichwohl in Deutschland steuerpflichtig, wenn er einen Wohnsitz (oder ständigen Aufenthalt) in Deutschland hat. Es ist jedoch möglich, dass die in den VAE erhobene Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Das Ziel eine doppelte Besteuerung zu vermeiden ist damit erreicht. Jedoch kann dies gegenüber dem alten Abkommen ein enormer Nachteil für deutsche Staatsangehörige sein, die in Dubai und den VAE arbeiten.
Mehr Informationen sowie den vollständigen Text des Abkommens sind auf der Internetseite der Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer zu finden (AHK).
Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net Thomas Francois
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